AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltung

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als ausdrücklich vereinbart und haben Rechtswirkung zwischen uns und unseren Abnehmern. Sie haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner und gelten, soweit keine individuellen Vereinbarungen vorliegen.

2) Teilunwirksamkeit

Falls ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

3) Angebot / Auftragsannahme

Die Auftragsannahme erfolgt hinsichtlich der Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Unsere Angebote sind freibleibend.

4) Nachsichtsklausel

Von uns stillschweigend auch mehrfach geübte Nachsicht gilt nicht als Änderung der jeweiligen Bedingung.

5) Lieferung

Von unserer Lieferpflicht sind wir befreit, wenn

a) ein von uns nicht zu vertretender Umstand eintritt

b) fällige Rechnungen von unseren Kunden nicht bezahlt sind

c) durch saisonale Erfordernisse Leergutengpässe eintreten und entsprechendes Leergut nicht zurückgegeben wird bzw. nicht zur Verfügung steht.

6) Preise

Die Lieferung unserer Waren erfolgt zu den jeweilig vereinbarten Preisen. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und dem handelsüblichem Pfand.

7) Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt oder mit dem vereinbarten Zahlungsziel ohne jeden Abzug im Bankabbuchungsverfahren zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinlösung von Banklastschriften behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) und Kosten zu berechnen. Ebenso kann Barzahlung verlangt werden. Unsere Kunden verzichten auf das Bestimmungsrecht nach § 366, 1 BGB.

8) Transport-Gefahrtragung

Etwaige Transportkosten, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Abholung der Ware ist der Abholer für das entsprechende zugelassene Zuladegewicht seines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Der Kunde bestätigt mit der Übernahme des Vollgutes die Richtigkeit der Ladungssicherung und das ordnungsgemäße Ladegewicht seines Fahrzeuges abgestimmt und überprüft zu haben. Sollten dennoch Mängel an der Sicherung oder die Nutzlast überschritten sein, so fährt er auf eigene Gefahr und Haftung. Schadensersatzansprüche aus Transportschäden wegen Nichtbeachtung einer Verpackungsanweisung oder Transportanweisung können an die Fa. Anderl nicht gestellt werden.

9) Gewährleistung für die Ware

Mengenmäßige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden. Bei diesen Mängeln kann nur Ersatzlieferung verlangt werden. Grundsätzlich wird keine Ware zurückgenommen. Ausgenommen ist eine gesonderte, von Fall zu Fall, Vereinbarung mit dem Kunden. Rückware kann nur ersetzt werden, wenn der jeweilige Hersteller die Rückware anerkennt und der Fa. Anderl gutgeschrieben wird.

10) Leergut / Saldoanerkenntnis / Pfand

Für Leergut wird der jeweils vereinbarte bzw. allgemeine geltende Pfandsatz erhoben. Soweit das Leergut unser Eigentum ist, wird es an unsere Kunden ausgeliehen und bleibt unser Eigentum. Ist es Eigentum unserer Lieferanten, so behalten wir uns das Besitzrecht aus mittelbarem Besitz vor. Über das Leergut wird ein laufender Saldo erstellt und dem Kunden jeweils bekannt gegeben. Der Saldo gilt vom Kunden anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Der Leergutsaldo muss vom Kunden bei Ende der Geschäftsbezeichnungen ausgeglichen werden. Fehlendes Leergut muss vom Kunden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Mehr zurück gegebenes Leergut steht bei uns zur Abholung bereit. Für Mehrrückgaben von Fässern und Paletten über den Saldo “0“ erfolgen keine Pfandgutschriften.

11) Eigentumsvorbehalt / Forderungsabtretung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zulässig. Die in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages entstehenden Forderungen gegen einen oder mehrere Dritte werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei nicht fristgerechter Zahlung durch unsere Kunden sind wir berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Dies gilt auch für künftig entstehende Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen.

12) Werbematerial / Inventar

Unseren Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände ( Leihinventar, Leihreklame etc. ) bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers bzw. gekennzeichneten Lieferanten. Dem Kunden obliegt bezüglich dieser Gegenstände die Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Die Rechte aus mittelbarem Besitz behalten wir uns vor und berechnen dem Kunden für nicht zurückgegebene Gegenstände den Wiederbeschaffungswert.

13) Eheleute / Haftung

Eheleute oder Personenmehrheiten als Kunden handeln und haften uns gegenüber als Selbst- und Gesamtschuldner.

14) Kontoauszüge

Von uns erstellte Kontoauszüge können nur innerhalb von 14 Tagen reklamiert werden. Danach gelten sie als anerkannt.

15) Datenschutz

Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, an Dritte übermitteln und löschen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien.

Unsere Datenschutzhinweise nach der EU-DSGVO finden Sie unter: www.anderl-getraenke.de/datenschutz

16) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort ist ausdrücklich 85667 Oberpframmern vereinbart. Der Gerichtsstand ist Ebersberg. Sollte ein anderer Gerichtsstand zuständig sein, so gilt trotzdem Ebersberg gemäß § 38, 1, ZPO als vereinbart.

Juli 2019

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